Neues von Stuhlmann und Co.
Ex Skandal Banker wird Licon Vorstand
INN Hamburg - ALSTRIA OFFICE REIT-AG
21.10.2010
Zu Geschäftsführern der Licon Wohnbau ernannte das Landgericht Leipzig Alexander Stuhlmann und Jürgen Henning (Henning Beteiligungs GmbH).
Die bisherigen Geschäftsführern Peter Wolf und Florian Scholze sollen 5 Mio. Euro unterschlagen haben und sitzen derzeit in Haft.
Der ehemalge HSH Vorstand, der sämtliche Aussagen zu seiner Verwicklung in das HSH Desaster verweigerte und im Aufsichtsrat der mit HSH Mitteln entstandenen Alstria sitzt scheint die erste Wahl zu sein wenn es um skandalträchtige Immobilienunternehmen geht.
INN Hamburg - ALSTRIA OFFICE REIT-AG
29.06.2009
Hamburg
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG
Erklärung der alstria office REIT-AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG erklären:
alstria office REIT-AG entsprach seit der letzten Entsprechenserklärung vom 03. März 2009 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 06. Juni 2008 mit den folgenden Ausnahmen und hat die Absicht, den Empfehlungen in diesem Umfang auch in Zukunft zu entsprechen:
Selbstbehalt bei Abschluss einer D&O-Versicherung, Ziffer 3.8.
Hinsichtlich der D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG wurde kein Selbstbehalt vereinbart. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass das Verantwortungsbewusstsein bei der Ausübung ihrer Pflichten auch ohne einen derartigen Selbstbehalt vollständig gewährleistet ist.
Möglichkeit einer Begrenzung (Cap) von Aktienoptionen, Ziffer 4.2.3.
Der Aufsichtsrat hat bei Auflegung des Aktienoptionsprogramms des Vorstands keine Höchstgrenze („Cap“) im Falle des Eintretens außerordentlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen vorgesehen. Der Wert von Immobiliengesellschaften galt als relativ stabil; mit außerordentlichen und unvorhersehbaren Kurssteigerungen war nicht zu rechnen. Hinsichtlich möglicher zukünftiger Aktienoptionsprogramme oder ähnlicher Systeme wird erörtert, ob ein Cap vereinbart werden soll.
Fachkenntnisse und Erfahrung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Ziffer 5.3.2.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist kein ausgebildeter Wirtschaftsprüfer. Trotzdem ist er nach Auffassung des Unternehmens aufgrund seiner umfassenden Erfahrung als Rechtsanwalt in den Bereichen Handelsrecht und Immobilienrecht sowie seiner mehrjährigen Erfahrung als Mitglied des Prüfungsausschusses bei der alstria office REIT-AG ausreichend qualifiziert, um dem Prüfungsausschuss vorzusitzen.
Erfolgsorientierte Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder, Ziffer 5.4.7.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben ihrer festen Vergütung keine erfolgsorientierte Vergütung. Der Grund für diese Abweichung von der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist die relativ geringe Größe des Unternehmens.
Erörterung der Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte durch den Aufsichtsrat oder seinen Prüfungsausschuss mit dem Vorstand vor der Veröffentlichung, Ziffer 7.1.2.
Die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden dem Aufsichtsrat vor ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Finanzberichte entsprechend unserer bisherigen Praxis zeitnah nach deren Veröffentlichung ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Für den Fall, dass sich wesentliche Abweichungen zu dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget oder Geschäftsplan ergeben, wird dem Aufsichtsrat die Möglichkeit eingeräumt, die Zahlen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand zu erörtern. Vorstand und Aufsichtsrat erachten dieses Vorgehen als angemessen und ausreichend.
Die deutsche Fassung ist die allein maßgebliche.
Hamburg, 29. Mai 2009
Olivier Elamine, Chief Executive Officer
Alexander Stuhlmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
alstria office REIT-AG
Hamburg
ISIN DE000A0LD2U1 / WKN A0L D2U
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 10. Juni 2009 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von EUR 28.500.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
€ 0,52 je dividendenberechtigter Stückaktie€28.423.130,32Vortrag auf neue Rechnung€76.869,68
Die Ausschüttung wird fällig am 29. Juni 2009.
Da die Ausschüttung erst am 29. Juni 2009 fällig wird, wird den Aktionären über ihre Depotbank durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, nach dem Stand vom Mittwoch, dem 10. Juni 2009, abends, je Aktie ein „Wertrecht“ im Barwert von € 0,52 (fortan: ein „Dividendenanspruch 2008“ und zusammenfassend „Dividendenansprüche 2008“) (ISIN DE000A0XFMZ1) automatisch eingebucht. Dessen ungeachtet erfolgt vom 11. Juni 2009 an der Börsenhandel im regulierten Markt und im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, REITs-Segment) „ex-Dividende“.
Ein Handel der Dividendenansprüche 2008 wird von der Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Dividendenansprüchen über die Börse ist daher nicht möglich. Die Dividendenansprüche sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar. Allerdings werden weder die Deutsche Bank AG noch die Depotbanken noch die Gesellschaft den An- und/oder Verkauf von Dividendenansprüchen vermitteln.
Die Dividendenansprüche 2008 (ISIN DE000A0XFMZ1), die nicht im Rahmen des im elektronischen Bundesanzeiger vom 4. Juni 2009 veröffentlichten Tauschangebots bis zum Ablauf des 24. Juni 2009 zum Tausch angemeldet worden sind, werden ab 29. Juni 2009 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute eingelöst. Die Auszahlung der € 0,52 je Dividendenanspruch 2008 und die Ausbuchung der Dividendenansprüche 2008 werden ohne besonderen Auftrag des Aktionärs durchgeführt.
Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.
Da die Leistung auf die Dividendenansprüche in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.v. § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Ein Steuerguthaben ist mit der Dividende nicht verbunden.
Hamburg, den 12. Juni 2009
alstria office REIT-AG
Der Vorstand




































