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SpriAG - Sprinkenhof AG

Hamburg

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

In Ergänzung zur Veröffentlichung am 27.01.2009 im elektronischen Bundesanzeiger erklären wir wie folgt:
Die im alleinigen Aktienbesitz der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und der spriag-Beteiligungsgesellschaft mbH stehende SpriAG-Sprinkenhof AG soll von der Pflicht, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen, befreit werden.
Vor diesem Hintergrund erging am 9. September 2008 folgende Erklärung:
Der Befreiung der SpriAG-Sprinkenhof AG von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12.2007 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH / HGV-VEC-Holding GbR