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Siemens

Ackermann und Cromme beaufsichtigt

Verfahren wegen Korruption

Behördliche und weitere Ermittlungsverfahren

Staatsanwaltschaften und andere Ermittlungsbehörden ermitteln in verschiedenen Jurisdiktionen der Welt gegen die Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften sowie gegen mehrere teils ehemalige, teils aktive Mitarbeiter, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechung von Amtsträgern einschließlich Untreue, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Diese Ermittlungsverfahren haben Korruptionsvorwürfe gegen zahlreiche Siemens­Einheiten zum Gegenstand.

Am 4. Oktober 2007 hat das Landgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft München eine Geldbuße in Höhe von 201 EUR gegen Siemens verhängt. In dem Beschluss geht das Gericht davon aus, dass ein früherer leitender Angestellter des ehemaligen Bereichs Communications (Com) gemeinschaftlich mit anderen in der Zeit von 2001 bis 2004 in 77 Fällen zum Zwecke der Auftragserlangung für die Gesellschaft ausländische Amtsträger in Russland, Nigeria und Libyen bestochen hat. Bei der Bemessung der Geldbuße hat das Gericht den rechtswidrig erlangten wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von mindestens 200 EUR berücksichtigt, den die Gesellschaft gemäß dem Gerichtsbeschluss aus den Taten des früheren Mitarbeiters gezogen hat, und hat ferner eine Geldbuße in Höhe von 1 EUR verhängt. Mit der Entscheidung des Landgerichts München und der tatsächlichen Verständigung mit der deutschen Finanzverwaltung vom selben Tag, die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 berücksichtigt wurden, sind die deutschen straf­ und steuerrechtlichen Ermittlungen nur hinsichtlich der Siemens AG und auch nur hinsichtlich der Unregelmäßigkeiten im ehemaligen Geschäftsbereich Com beendet.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt weiterhin gegen teils ehemalige, teils aktive Mitarbeiter, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechung von Amtsträgern, einschließlich Untreue, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wurde über den früheren Geschäftsbereich Communications (Com) hinaus erweitert. Bislang hat die Staatsanwaltschaft München I bekannt gegeben, dass zu den untersuchten Siemens­Einheiten gehören: der frühere Geschäftsbereich Power Transmission and Distribution (PTD) – wobei ein früheres Vorstandsmitglied als Beschuldigter geführt wird –, der frühere Geschäftsbereich Power Generation (PG), der frühere Geschäftsbereich Medical Solutions (Med), der frühere Geschäftsbereich Transportation Systems (TS) sowie Siemens IT Solutions and Services.

Die Staatsanwaltschaft München I gab ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden, den früheren Vorstandsvorsitzenden sowie andere frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der Siemens AG bekannt. Grundlage des Verfahrens ist § 130 des Deutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes, der Verletzungen von Aufsichtspflichten, die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verhindern sollen, zum Gegenstand hat.

Weiterhin wird in zahlreichen Jurisdiktionen der Welt in Bezug auf Siemens sowie auf ehemalige und aktive Mitarbeiter oder auf Projekte, in die Siemens involviert ist, wegen des Vorwurfs der Bestechung von Amtsträgern ermittelt, unter anderem in Argentinien, Österreich, Bangladesch, China, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Indonesien, Israel, Italien, Malaysia, Nigeria, Norwegen, Polen, Russland, der Schweiz, Vietnam sowie den USA. Im Folgenden werden spezifische Beispiele genannt:


Wie berichtet, gibt es laufende Ermittlungsverfahren in der Schweiz, Italien und Griechenland. Diese Untersuchungen gehen dem Verdacht nach, dass mehrere teils ehemalige, teils aktive Mitarbeiter des früheren Geschäftsbereichs Com im Ausland schwarze Kassen gebildet und systematisch Gelder des Unternehmens veruntreut haben. Der Gesellschaft wurde bekannt, dass die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren an die Schweizer und Münchner Staatsanwaltschaften abgegeben hat.


Wie berichtet, hatten italienische und deutsche Staatsanwaltschaften in Mailand und Darmstadt Vorwürfe untersucht, wonach ehemalige Siemens­Mitarbeiter unerlaubte Zahlungen an ehemalige Mitarbeiter von Enel in Zusammenhang mit Enel-Verträgen geleistet hatten. In Italien endeten Gerichtsverfahren gegen zwei ehemalige Mitarbeiter damit, dass ein „patteggiamento“ (Verfahrensbeendigung ohne Eingeständnis von Schuld oder Verantwortung) mit den angeklagten Mitarbeitern und dem Unternehmen im November 2006 in Kraft getreten war. In Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei andere frühere Mitarbeiter, die von der Prozessabsprache nicht erfasst waren, Anklage erhoben. Im Mai 2007 verurteilte das Landgericht Darmstadt einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Angestelltenbestechung und Untreue und einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter wegen Beihilfe zur Angestelltenbestechung zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren beziehungsweise neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. In Zusammenhang mit diesen Verurteilungen war gegen das Unternehmen ein Gewinn von 38 EUR für verfallen erklärt worden. Im August 2008 hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung der ehemaligen Mitarbeiter wegen Angestelltenbestechung beziehungsweise Beihilfe zur Angestelltenbestechung auf. Als Konsequenz hieraus hob der BGH auch die Anordnung des Verfalls in Höhe von 38 EUR gegenüber dem Unternehmen auf. Dementsprechend löste Siemens die hierfür gebildete Rückstellung in Höhe von 38 EUR im vierten Quartal auf.


Die Staatsanwaltschaft Mailand, Italien, untersucht den Vorwurf, zwei Mitarbeiter von Siemens S.p.A. Italien hätten illegale Zahlungen an Mitarbeiter des staatlichen Gas­ und Energieversorgungsunternehmens ENI geleistet. Die Staatsanwaltschaft hat im November 2007 Anklage gegen die beiden Mitarbeiter, Siemens S.p.A. und eine ihrer Tochtergesellschaften sowie gegen weitere nicht zu Siemens gehörende Einzelpersonen und Unternehmen erhoben.


Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt gegen Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts der Bestechung in Zusammenhang mit der Vergabe eines EU­Auftrags im Jahr 2002 für die Modernisierung eines Kraftwerks in Serbien.


Die norwegischen Behörden untersuchen Vorwürfe in Zusammenhang mit Zahlungen des Unternehmens für Golfreisen in den Jahren 2003 und 2004, an denen Mitarbeiter des norwegischen Verteidigungsministeriums teilnahmen, sowie Vorwürfe der Bestechung und überhöhter Abrechnungen zum Nachteil des norwegischen Verteidigungsministeriums in Zusammenhang mit der Vergabe eines Liefervertrags über Telekommunikationsausrüstungen im Jahr 2001.


Die Staatsanwaltschaft Athen schloss ihre Voruntersuchung ab hinsichtlich des Vorwurfs der aktiven und passiven Bestechung von Amtsträgern sowie der Geldwäsche und Beihilfe dazu, unter anderem in Verbindung mit einem Telekommunikationsauftrag, der anlässlich der Olympischen Spiele 2004 von der griechischen Regierung an Siemens vergeben worden war, und dem Kauf von Telekommunikationsausrüstung durch die griechische Telekommunikationsbehörde OTE in den späten 90er­Jahren. Im Juli 2008 hat die Staatsanwaltschaft mehrere Verdächtige benannt, einschließlich mehrerer früherer Siemens­Mitarbeiter, und den Vorgang dem Athener Untersuchungsgericht übertragen, das Anklage gegen Einzelpersonen erheben kann. Daneben laufen Voruntersuchungen weiter, die den Vorwurf der Bestechung der griechischen Eisenbahngesellschaft sowie des griechischen Verteidigungsministeriums und des Militärs zum Gegenstand haben. Das griechische Finanzministerium hat zudem Steueruntersuchungen der lokalen Siemens­Geschäfte angekündigt.


In Bezug auf Siemens Zrt. Ungarn und bestimmte Mitarbeiter werden von den ungarischen Behörden Untersuchungen geführt hinsichtlich des Vorwurfs verdächtiger Zahlungen in Zusammenhang mit Beraterverträgen mit zahlreichen Scheinfirmen sowie Bestechungsvorwürfen in Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrags für die Lieferung von Kommunikationsausrüstungen an die ungarische Armee.


Die Staatsanwaltschaft Wien, Österreich, führt eine Untersuchung von Zahlungen aus den Jahren 1999 bis 2006 in Verbindung mit der Siemens AG Österreich und deren Tochtergesellschaft VAI, bei denen keine angemessene Gegenleistung erkennbar war.


Russische Behörden untersuchen den Vorwurf der Unterschlagung von Haushaltsgeldern im Rahmen von Lieferverträgen über medizinische Ausrüstung an öffentliche Stellen der Stadt Yekaterinburg in den Jahren 2003 bis 2005.


Im Oktober 2008 durchsuchten US-Behörden die Räumlichkeiten von Siemens Building Technologies Inc. in Cleveland, Ohio, in Zusammenhang mit einer bereits zuvor laufenden Untersuchung von Geschäftsaktivitäten mit Regierungsbehörden des Cuyahoga County.


In China werden gegenwärtig zahlreiche behördliche Untersuchungen wegen Amtsträgerbestechung geführt, in die verschiedene operative Einheiten von Siemens Ltd. China – in erster Linie der frühere Bereich Med, aber auch der frühere Bereich Automation & Drives sowie Siemens IT Solutions and Services – verwickelt sind. Diese Untersuchungen wurden von Staatsanwaltschaften in unterschiedlichen Regionen und Provinzen eingeleitet, etwa Guangdong, Jilin, Xi’an, Wuxi, Shanghai, Ting Hu, Shandong, Hunan und Guiyang.


Die argentinische Antikorruptionsbehörde führt eine Untersuchung bezüglich Amtsträgerbestechung im Hinblick auf die Vergabe eines Auftrags an Siemens für Aufbau und Betrieb eines Systems für digitale Personalausweise, Grenzkontrollen, Datensammlung und Wählerlisten aus dem Jahr 1998. Im August 2008 wurden Räumlichkeiten von Siemens Argentinien sowie Siemens IT Services SA in Buenos Aires durchsucht. Der argentinische Untersuchungsrichter hat zudem Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft München sowie den Federal Court in New York gestellt.


Im Juni 2008 hat das erstinstanzliche Gericht der Provinz Kalimantan, Indonesien, den Leiter des ehemaligen Geschäftsbereichs Med von Siemens PT Indonesien von den Vorwürfen der Bestechung, des Betrugs und überhöhter Abrechnungen hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags für die Lieferung medizinischer Geräte an ein Krankenhaus aus dem Jahr 2003 freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Wie bereits berichtet, untersuchen das US­amerikanische Justizministerium (Department of Justice – DOJ) sowie die für Untersuchungen zuständige Einheit der US­amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission – SEC) mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Verletzungen des US­amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) durch Siemens, von denen einige in Zusammenhang mit den vorgenannten Vorgängen stehen. Siemens kooperiert bei diesen Untersuchungen.

Die SEC und das DOJ untersuchen ferner mögliche Verletzungen des US­Rechts in Zusammenhang mit dem Oil­for­Food­Programm. Siemens kooperiert mit der SEC und dem DOJ. Weiterhin hat ein französischer Untersuchungsrichter ein Vorermittlungsverfahren bezüglich der Teilnahme von französischen Unternehmen, darunter Siemens Frankreich S.A.S., am Oil­for­Food­Programm eingeleitet. Deutsche Staatsanwälte haben im August 2007 ebenfalls Ermittlungen in dieser Angelegenheit aufgenommen. Siemens kooperiert mit den Behörden in Frankreich und Deutschland.

Aufgrund der oben stehenden Vorgänge und als Element seiner auf Kooperation ausgerichteten Vorgehensweise hat Siemens die Weltbank kontaktiert und Unterstützung bei allen die Weltbank angehenden Vorgängen angeboten. Seitdem steht Siemens mit dem Department of Institutional Integrity der Weltbank in Kontakt und wird die Kooperation fortsetzen. Ferner wurde Siemens von Repräsentanten regionaler Entwicklungsbanken einschließlich der Inter­American Development Bank, der Asian Development Bank, der African Development Bank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie der Europäischen Investmentbank hinsichtlich Antikorruptionsanfragen sowie anderer für diese Institutionen wichtiger Themen kontaktiert.

Im Mai 2008 erhielt Siemens die Entscheidung der Kontrollbehörde der Vereinten Nationen auf einen Vorschlag des Vendor Review Committee of the United Nations Secretariat Procurement Division (UNPD). Gemäß dieser Entscheidung, die auf dem fünften und letzten Bericht (IIC Report) des unabhängigen Untersuchungskomitees zum Oil­for­Food­Programm der Vereinten Nationen basiert, wurde Siemens Medical Solutions für mindestens sechs Monate, beginnend ab dem 23. Mai 2008, vom Vendor Roster der UNPD gestrichen. Siemens hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Überprüfung der Entscheidung dauert noch an.

Im November 2008 gab die Siemens AG bekannt, dass in Zusammenhang mit den laufenden Diskussionen mit der Staatsanwaltschaft München I, der SEC sowie dem DOJ über die Beendigung der jeweiligen Ermittlungsverfahren für das Geschäftsjahr 2008 eine Rückstellung in Höhe von rund 1 Mrd. EUR gebildet wurde.

Zivilrechtliche Verfahren

Im Februar 2007 erhob ein angeblicher Inhaber von American Depositary Shares der Siemens AG im Rahmen eines sogenannten Shareholder Derivative Lawsuit beim Supreme Court des Bundesstaats New York Klage gegen derzeitige und ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens AG sowie gegen die Siemens AG als nominal verklagte Partei. Ziel der Klage ist es, verschiedene Ansprüche in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe und verwandte Verstöße bei Siemens geltend zu machen. Zurzeit ruht das Gerichtsverfahren, bis eine der Parteien die Ruhensvereinbarung beendet.

Im Juli 2008 hat OTE in Deutschland vor dem Landgericht München eine Auskunftsklage gegenüber der Siemens AG mit dem Ziel erhoben, Siemens zu verurteilen, die Ergebnisse der internen Ermittlungen offenzulegen, soweit diese OTE betreffen. OTE begehrt Auskunft zu den Vorwürfen angeblicher unlauterer Einflussnahme und/oder Bestechung in Zusammenhang mit Aufträgen, die zwischen 1992 bis 2006 mit OTE abgeschlossen wurden. Die Klage wurde der Siemens AG durch das Landgericht am 25. September 2008 zugestellt.

Der Gesellschaft sind Presseberichte bekannt geworden, wonach die Republik Irak im Juni 2008 auf der Grundlage des IIC Reports eine unbezifferte Schadensersatzklage beim United States District Court for the Southern District of New York gegen 93 namentlich benannte Beklagte eingereicht hat. Siemens S.A.S. Frankreich, Siemens A.S. Türkei und OSRAM Middle East FZE, Dubai, sollen zu den 93 Beklagten gehören. Bisher ist die Klage keiner Siemens­Gesellschaft zugestellt worden.

Gegen Siemens werden weiterhin korruptionsbezogene Ermittlungen in den USA sowie in anderen Jurisdiktionen durchgeführt. Dies kann dazu führen, dass Siemens oder einzelne Mitarbeiter wegen Gesetzesverstößen straf­ oder zivilrechtlich belangt werden, so etwa wegen Verstoßes gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Ferner kann sich der Umfang der anhängigen Untersuchungen ausweiten, und neue Untersuchungen in Zusammenhang mit Vorwürfen hinsichtlich Bestechung oder anderen rechtswidrigen Handlungen können aufgenommen werden. Negative Folgen können sich daraus auch für die operative Geschäftstätigkeit, die Finanz­und Ertragslage und die Reputation des Unternehmens ergeben, insbesondere in Form von Strafzahlungen, Geldbußen, Schadensersatz, Vorteilsabschöpfungen, formalen oder informalen Ausschlüssen bei der öffentlichen Auftragsvergabe oder dem Entzug oder Verlust der Gewerbe­ oder Betriebserlaubnis. Wie berichtet und oben dargestellt, wurden im Oktober 2007 vom Landgericht München eine Geldbuße verhängt sowie im Geschäftsjahr 2008 von der Gesellschaft eine Rückstellung in Zusammenhang mit den Vergleichsverhandlungen gebildet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Aufwendungen oder Rückstellungen für derartige Sanktionen bilanziert, da die Gesellschaft bislang nicht über hinreichende Informationen verfügt, um eine verlässliche Schätzung der möglichen Höhe der Inanspruchnahme vornehmen zu können. Siemens erwartet, künftig in Zusammenhang mit den Untersuchungen weitere Aufwendungen oder Rückstellungen für Strafzahlungen, Geldbußen oder andere Zahlungen bilanzieren zu müssen, die wesentlich sein können. Ferner werden Siemens auch weiterhin Kosten aus fortlaufenden Untersuchungen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverfahren sowie für die andauernden Maßnahmen zur Beseitigung von Schwächen des internen Kontrollsystems entstehen. Auch können Änderungen im Geschäftsablauf und bei den internen Compliance­Programmen, die über die bereits vorgenommenen Änderungen hinausgehen, notwendig werden, einschließlich Änderungen, die dem Unternehmen möglicherweise in Zusammenhang mit der Beendigung der laufenden Untersuchungen auferlegt werden.

Einkalkulierte Verluste

Siemens ist in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren und Untersuchungen durch Behörden konfrontiert. Unter anderem fallen hierunter Verfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts sowie Verfahren in Zusammenhang mit der möglichen Verletzung von Antikorruptionsbestimmungen in Deutschland, dem Foreign Corrupt Practices Act in den USA und ähnlichen Bestimmungen in anderen Ländern. Diese Verfahren können dazu führen, dass Siemens straf­ oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Siemens bildet eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren oder behördliche Untersuchungen, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zusammenhang mit diesen Verfahren eine Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu zukünftigen Mittelabflüssen führen wird und hinsichtlich ihrer Höhe verlässlich schätzbar ist

HSH Faktor

HSH N Kapital übernimmt Siemens Building Technologies
electronic GmbH

Verbrauchsdatenerfassung, speziell für Wohn- undZweckbauten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die
Transaktion steht nur noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen
Zustimmung.

Siemens - Verschleiern als Programm

Finanz Behörde Bank und Versicherungs Dienstleistungen